(1648). Niederlassung seit 1226 in oder b. Freiburg, ab 1246 im Besitz d. Freib. Martinskirche. Am 6. VIII. 1515 wurden hier d. Konventualen vertrieben u. d. Koster den Observanten übergeben. 1784/85 wurde d. Konvent ins ehem. Augustinerkloster überführt (dort bis 1823), 1832 aufgehoben. 1647 unterzog d. Gardian P. Bernardin Schubert d. Klosterarchiv einer Revision (vgl. Heizmann S. 60), anschließend scheinen d. Buchbestände revidiert worden zu sein, was aus den gleichförmigen Besitzeinträgen aus dem Jahr 1648 abzulesen ist. Nach den erhaltenen Wiegendrucken zu urteilen, gelangte kaum etwas aus dem Bestand in d. UB Freiburg. Die Masse verblieb in kirchl. Besitz, wurde verkauft oder eingestampft (vgl. Nr. 851). Vgl. auch H. Hansjakob: St. Martin zu Freiburg als Kloster u. Pfarrei (1890).